Fachbereich 01

KULTUR- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN


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Gleichstellungsplan

Hier können Sie den Gleichstellungsplan 2023-2027 des Fachbereichs Kultur- und Sozialwissenschaften herunterladen.

Ziele und Maßnahmen der Kommission

Die im Gleichstellungsplan dreizehn festgeschriebenen Maßnahmen umfassen:

1) Studierende sollen keine Nachteile im Studium durch Schwangerschaft, Elternschaft oder anderweitige Pflege von Familien- oder Haushaltsmitgliedern erleiden. Prüfende und Prüfungsämter sollen hier sensibilisiert werden, sodass Leistungen auch nach Unterbrechung des Studiums etwa anerkannt werden können.

2) In den Fächern Kunst und Textiles Gestalten soll die Zahl männlicher Studierender bzw. die Attraktivität des Studiums für männliche Studierende erhöht werden, etwa durch Informationsveranstaltungen, Sprechstunden und Kooperation mit Gymnasien.

3) Im BA und MA of Education sollen mehr Informationsveranstaltungen für männliche Interessenten geschaffen werden, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis unter der Studierenschaft zu schaffen.

4) Bei der Einstellung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften, sowie Tutor*innen soll auf eine ausgewogene Geschlechterverteilun geachtet werden.

5) Um die Karrieremöglichkeiten des wissenschaftlichen Personals zu fördern, ist für die Möglichkeit der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu sorgen.

6) Fächer mit bereits hohen Anteilen an Frauen in Promotionsstellen und Postdoc-Stellen sollen diese Zahlen halten, in anderen Bereichen soll darauf geachtet werden, Promotionsstellen und Postdoc-Stellen vermehrt an Frauen zu vergeben.

7) Bei unbefristeten Teilzeitstellen sind die Fächer dazu angehalten, bei anstehenden Neubesetzungen bevorzugt Frauen einzustellen, um den Frauenanteil in diesem Bereich auf 50% zu erhöhen.

8) Es ist das gemeinsame Ziel der Fächer, genderrelevante Aspekte und Themen tiefer in der Lehre zu verankern. Zu diesem Zweck haben die Fächer des Fachbereichs dafür Sorge zu tragen, je Fach pro Studienjahr mind. zwei Lehrveranstaltungen zur Genderforschung und zu Genderthemen anzubieten. Lehraufträge zur Erweiterung des diesbezüglichen Lehrangebots werden begrüßt.

9) Der ungleichen Verteilung von Lehraufträgen ist entgegenzuwirken, indem geeignete nicht an der Universität angestellte (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen gezielt für neue Lehraufträge gewonnen werden und so eine geschlechtergerechte Verteilung von 50% zu erreichen.

10) Um die Sichtbarkeit von Frauen in der Wissenschaft zu erhöhen und zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf beizutragen, werden Mittel zur Kinderbetreuung im Falle von an den Fächern des Fachbereichs organisierten Tagungen bereitgestellt. Dazu gibt es zentrale Mittel aus dem Gleichstellungsbüro. Die Gleichstellungsbeauftragte ist hier erste Ansprechpartnerin.

11) Bei der Einladung für Vortragsreihen und Fachtagungen haben die jeweiligen Fächer des Fachbereichs verstärkt auf eine geschlechtergerechte Verteilung der Vortragenden zu achten.

12) Bei der Gewinnung externer Gutachten in Berufungsverfahren ist auf eine geschlechtergerechte Verteilung von Gutachterinnen und Gutachtern zu achten. Die Fächer des Fachbereichs haben dafür Sorge zu tragen, dass Frauen keine Nachteile erfahren und bei gleicher Eignung den Vorzug erhalten.

13) Um die Karrieremöglichkeiten des nichtwissenschaftlichen Personals zu fördern, ist für die Möglichkeit der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu sorgen.